Besitz muss nicht zwingend Eigentum des Unternehmens bedeuten


Umgangssprachlich und in vielen Berichten liest man oftmals von den Worten Besitz und Eigentum. Scheinbar und umgangssprachlich gebraucht, wird die Bedeutung dieser Worte nicht selten vermengt und inhaltlich als „gleich“ bewertet. Doch dies ist nicht korrekt und soll in diesem kurzen Blogbeitrag nochmal klar voneinander abgegrenzt werden.

Abgrenzung der Worte Besitz und Eigentum:

  • Besitz
    Das Wort ist eine Ableitung von dem lateinischen Wort „Possessio“ und wird dann verwendet, wenn man die wirkliche Herrschaft einer Sache hat. Beispiel: Ein Leihwagen ist in dem Moment, wo ich ihn leihe und fahre, in meinem Besitz. Der Eigentümer bin ich allerdings nicht. Der Eigentümer ist in dem Fall die Autoleihfirma.
  • Eigentum
    Das Wort Eigentum wird dann verwendet, wenn mir etwas nach dem Gesetz rechtmäßig gehört. Beispiel: Ein Wohnhaus, welches ich mir kaufe und komplett bezahlt habe, ist mein rechtmäßiges Eigentum. Wohne ich dort nur zur Miete, bin ich Besitzer dieser Immobilie. Der Eigentümer ist dann mein Vermieter.

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