Korrekter Umgang mit Wareneingangsprüfungen und anfallenden Transportschäden


In manchen Unternehmensbereichen wird die detaillierte und ausführliche Wareneingangsprüfung bei der Anlieferung von Waren unterschätzt. Jedoch ist diese Prüfung elementar, um im Detail die richtige Anliefergüte und Anliefermenge einschätzen zu können.

Folgende Grundspielregeln sollte in jedem Fall beachtet werden:

Bei und während der Entladung:

  • Es muss eine exakte Kontrolle erfolgen, dass das Material auch der bestellten Menge entspricht.
  • Sind Schäden offen zu erkennen (an der Verpackung oder am Material) ist der Fahrzeugführer umgehend zu informieren.
  • Ist eine fehlerhafte Palettenmenge zu erkennen, oder auch Abweichungen in den Gewichten, ist der Fahrzeugführer umgehend zu informieren.
  • Die Abweichungen sind vom Fahrer auf dem CMR schriftlich und gut lesbar zu dokumentieren, mit Datum und handschriftlicher Unterzeichnung.
  • Der Warenempfänger sollte in jedem Fall seinen Lieferanten nach der Feststellung von Unregelmäßigkeiten schriftlich informieren.

Nach der erfolgten Entladung:

  • Versteckte Mängel sind umgehend zu melden, keine „schuldhafte Zögerung“ zulassen.
  • Offene Mängel, welche nicht direkt bei Entladung gesehen wurden, müssen umgehend, jedoch i.d.R. spätestens binnen 48 Stunden, schriftlich an den Lieferanten gemeldet werden.
  • Offene Mängel nach der bereits „erfolgten Annahme ohne Schadensvermerk“ sind nur schwer als Transportschaden zu beweisen. Dies ist insofern zu vermeiden, denn im Zweifelsfall haftet der Empfänger selbst für den Schaden.

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