Reisekosten reduzieren: Anteilige Umsatzsteuer aus dem Ausland zurückfliessen lassen?


Zahlreiche Leistungen, die im In- und Ausland erbracht werden, sind umsatzsteuerpflichtig. Lt. der “Cash Back VAT Reclaim” können den Unternehmen gezielt Mehrwertsteuern (Value added tax, VAT) anteilig zurückerstattet werden.

Um hier als Unternehmung nichts zu verschenken, unterstützt die Cash Back VAT Reclaim GmbH aktiv Unternehmen bei der Mehrwertsteuerrückerstattung von Reiseaufwendungen und auch Kreditorenrechnungen aus dem Ausland.

Derzeit können lt. Anbieter auf folgende Geschäftsausgaben Rückforderungen geprüft und angefordert werden:

  • Kosten für Hotelübernachtungen
  • Verpflegungsaufwendungen
  • Restaurantkosten
  • Anwaltskosten
  • Beratungskosten
  • Bahn- und Taxireiseaufwendungen
  • Konferenzen
  • Messe- und Ausstellungskosten
  • Referentenhonorare
  • Telekommunikationsaufwendungen
  • und weitere Bereiche…

Direktlink zum Anbieter (tätig seit 1988):
www.unitedcashback.com

Direktlink zur Kontaktplattform:
http://www.unitedcashback.com/contact-us/

Leistungsübersicht des Anbieters:
http://www.unitedcashback.com/about-us/

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