Vorsicht vor unerlaubter Vorteilsnahme und Korruption


Betrachten wir den direkten Kontakt zwischen versierten Einkäufern und Lieferantenpartnern, so drängt sich der Verdacht auf, dass genau in dieser Schnittmenge auch eine Gefahr für Korruption liegt. Jedoch gibt es heutzutage in allen großen und auch mittleren Unternehmen feste Compliance-Regelungen, welche Spielregeln klar für Mitarbeiter festlegen. Auch kann man in diesem Kontext die ISO 37001 betrachten, welche Anti-Bestechungsmanagement-Systeme steuert. Somit bleibt für das eigene Unternehmen im Vorfeld zu analysieren, wo man Risiken zu unerlaubten Vorteilsnahmen vermutet, welche Zielplanung man in diesem Rahmen verfolgt, welche Regelaufstellungen greifen sollen und wie man sein Team bestmöglich für den Umgang mit solchen Grenzmomenten schult. Nur so kann weitgehend sichergestellt werden, dass es einheitliche Spielregeln gibt, die klar bekannt sind und bei Nichteinhaltung schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen haben werden.

Unter dem Strich der Gesamtbetrachtung gilt allerdings, dass der klare Menschenverstand grundsätzlich bereits beantworten kann, was man tun darf und dahingehend auch besser lassen sollte. Die Tasse Kaffee beim Besuch im Lieferantenwerk anzunehmen ist sicherlich in Ordnung und im Rahmen der Gastfreundschaft akzeptiert. Sich den nächsten Sommerurlaub indirekt oder direkt von einem Lieferanten bezahlen zu lassen, ist mit Sicherheit nicht akzeptabel. Ebenso nicht die Annahme von teuren Geschenken oder anderen persönlichen Vorteilen.

Grundsätzlich gilt, dass ein versierter Einkäufer die Interessen seines Arbeitsgebers zu vertreten hat und dass man nach einem alten Sprichwort nicht „in die Hand beißt, welche einen füttert“.

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