Darf ein Personaler beim alten Arbeitgeber Informationen einholen?


Im Rahmen unserer youneo initiative erhielten wir eine interessante Leserfrage von Susanne. Susanne fragte uns, ob wir etwas dazu sagen können, ob ein Personalleiter oder auch Personalsachbearbeiter eines Unternehmens Informationen von einem Mitarbeiter, Bewerber oder auch zukünftigen Mitarbeiter einholen darf.

Wir sind zwar keine Juristen und Rechtsexperten, jedoch sind wir zur Erkenntnis gekommen, dass er dies nicht ohne weiteres darf, ohne die Zustimmung der Person vorher einzuholen. Auch darf ein alter Arbeitgeber auf keinen Fall personenbezogene Mitarbeiterdaten ohne vorherige Zustimmung der jeweiligen Person an Dritte weitergeben. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht weiterhin eine gewisse Fürsorgepflicht, Sorgfaltspflicht und natürlich gilt es ebenso, den Datenschutz zu beachten.

Ob dies nun auf schriftlicher, persönlicher oder fernmündlicher Ebene erfolgt, ist hierbei nicht im Fokus der Betrachtung und somit sekundär. Generell gilt, dass Auskünfte auch nicht abweichend vom Arbeitszeugnis sein dürften und die Wohlwollenspflicht beachtet werden muss.

Sollten Sie Befürchtungen haben, dass ein alter Arbeitgeber hier freizügig Informationen herausgeben könnte, sprechen Sie ihn höflich und konkret auf dieses Thema an. Teilen Sie der Personalleitung mit, dass Sie es nicht möchten, dass Daten zu Ihrer Person herausgegeben werden. Alle wichtigen Informationen und Daten sind im Abschluss-Arbeitszeugnis enthalten.

Sollten Sie ebeno denken, dass Ihr aktueller Arbeitgeber zu solchen Mitteln greift, sprechen Sie ihn ebenso an und teilen Sie ihm mit, dass Sie es nicht möchten und Sie sich eine beidseitige Ebene des Vertrauens wünschen.

Zur rechtlichen Seite finden Sie anbei noch hilfreiche und ausführliche Informationen:

https://www.karriereakademie.de/karriereblog/darf-der-neue-arbeitgeber-sich-beim-alten-erkundigen
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2014-10/arbeitsrecht-arbeitszeugnis-datenschutz
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-was-alte-arbeitgeber-dem-neuen-chef-verraten-duerfen/9520002.html
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/auskunft-arbeitgeber.aspx

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