Das Lieferkettengesetz: Was es zu beachten gilt, Anforderungen und Maßnahmen


Das Lieferkettegesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) verpflichtet Unternehmen, bei der Produktion ihrer Waren und Dienstleistungen auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltbelastungen in ihren Lieferketten zu achten.

Zu den Anforderungen gehören unter anderem:

  1. Due Diligence: Unternehmen müssen ein angemessenes Due-Diligence-Verfahren durchführen, um mögliche Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu beheben.
  2. Dokumentation: Unternehmen müssen ihre Überprüfungen dokumentieren und die Ergebnisse auf Anfrage vorlegen können.
  3. Risikobewertung und Maßnahmen: Unternehmen müssen eine Bewertung der möglichen Auswirkungen ihrer Lieferketten auf Menschenrechte und die Umwelt vornehmen und Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren.
  4. Überwachung und Überprüfung: Unternehmen müssen ihre Lieferketten regelmäßig überwachen und überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Maßnahmen wirksam sind.
  5. Zusammenarbeit mit Lieferanten: Unternehmen müssen eng mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um Risiken in ihren Lieferketten zu erkennen und zu beheben.
  6. Transparenz: Unternehmen müssen Informationen über ihre Lieferketten bereitstellen und über ihre Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltbelastungen berichten.
  7. Schulung und Sensibilisierung: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter und Lieferanten in Bezug auf die Anforderungen des Lieferkettengesetzes schulen und sensibilisieren.

Zusammengefasst betrachtet, lässt sich dies wie folgt beschreiben:

Das Lieferkettengesetz verlangt von Unternehmen, dass sie sicherstellen, dass bei der Produktion ihrer Waren und Dienstleistungen keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltbelastungen in ihren Lieferketten stattfinden. Dazu müssen sie ein angemessenes Due-Diligence-Verfahren durchführen, Risiken identifizieren und beheben, regelmäßig überwachen und mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten. Außerdem müssen sie ihre Überprüfungen dokumentieren und bereitstellen, ihre Mitarbeiter schulen und sensibilisieren und über ihre Maßnahmen berichten.

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