Kaufverträge aufbauen und inhaltlich korrekt gestalten!


Erweiterte und umfangreiche Kaufverträge werden i.d.R. von Fachanwälten aufgesetzt und gestaltet.

Dennoch erreichen uns per E-Mail nicht selten Rückfragen, wie ein Grundaufbau eines Kaufvertrags in der Mindestanforderung aufgebaut sein sollte.

Dies läßt sich grob in die folgenden Vertragsbestandteile aufteilen und wie folgt benennen:

  • Benennung der beteiligten Vertragsparteien
  • Zahlungskonditionen / Zahlungsbedingungen / Leistungsumfeld im Detail
  • AGB-Bestandteile / EKB (Einkaufsbedingungen) einbeziehen
  • Gefahrenausschluss / Gefahrenreduktion bei Nichtlieferungen
  • Mangelumgang und Behebungsfristen
  • Vertragsstrafenumgang (Rahmen, Umfang, Bewertung)
  • Gerichtsstand und Erfüllungsorte
  • Vereinbarte, greifende Incoterms
  • Salvatorische Klausel

Falls Sie einen allgemeinen Kaufvertragsentwurf benötigen, können Sie diesen beispielhaft auch unter dem folgenden IHK-Link erhalten:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/kaufvertrag/

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