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Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und Besonderheiten für die Einkaufsabteilung


Datenschutz ist Ehrensache, Datenschutz ist wichtig und natürlich auch gut! Soweit zu Floskeln und zur Begegnung in der Einkaufsrealität. Die neue Datenschutz-Grundverordnung betrifft nämlich auch den Einkaufssektor. Hierbei gibt es zahlreiche Faktoren zu beachten und die Umsetzung muss bis zum 25.05.2018 gemeistert bzw. abgeschlossen sein.

Folgende Mindestfragen sollten Sie sich unbedingt vorher gestellt und intern beantwortet haben:

  • Haben wir alle Mitarbeiter und Teammitglieder über die neue Verordnung inhaltlich informiert?
  • Haben wir Datenschutzvereinbarungen ausführlich dokumentiert?
  • Haben wir die Sicherheitsvereinbarungen ausführlich dokumentiert?
  • Sind unsere Bestandslieferverträge rechtskonform?
  • Haben wir ein Sicherheitskonzept und einen internen oder auch externen Datenschutzbeauftragten?
  • Haben wir mit datenverarbeitenden Unternehmen bzw. Lieferanten entsprechende Datenschutzvereinbarungen geschlossen?
  • Kennen wir alle internen und externen Speicherorte und gibt es dazu eine ausführliche Übersicht?

Gehen Sie bitte auf Nummer „Sicher“ und lassen Sie sich von einem versierten Fachrechtsanwalt beraten, damit Sie keine Fläche für Strafen und Abmahnungen bieten. Dies kann sehr teuer und unangenehm werden, was es sicher aus Eigeninteresse aktiv zu vermeiden gilt.

Sie möchten mehr Details erfahren? Bitte besuchen Sie dafür die folgende Website:
www.dsgvo-gesetz.de

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